Herstellergarantie

Viele unserer Markenhersteller bieten eine Herstellergarantie auf die von ihnen hergestellten Bodenbeläge. Bitte beachten Sie die nachfolgenden Garantiebedingungen.

  • JOKA

    Es besteht eine Herstellergarantie auf alle Qualitäten der JOKA Design Kollektion (inkl. Joka 330 und Joka 555) seitens des Garantiegebers W. & L. JORDAN GmbH, Töpfenhofweg 41-44, 34134 Kassel, mit einer Dauer von 15 Jahren im Wohnbereich sowie 5 Jahren im gewerblichen Bereich. Der räumliche Geltungsbereich des Garantieschutzes ist die Bundesrepublik Deutschland.

    Die entsprechenden Garantiebedingungen finden Sie hier:

    Hinweis: Ihre gesetzlichen Rechte bei Mängeln werden durch dieses Garantieversprechen nicht eingeschränkt und können von Ihnen unentgeltlich in Anspruch genommen werden. Etwaig bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte uns gegenüber bleiben von diesem Garantieversprechen also unberührt.

  • Moduleo

    Es besteht eine Herstellergarantie auf alle MODULEO® Bodenbeläge seitens des Garantiegebers IVC Group GmbH, Reisholzer Werftstraße 33, 40589 Düsseldorf, mit einer Dauer zwischen 7 und 20 Jahren (siehe Garantiebedingungen). Der räumliche Geltungsbereich des Garantieschutzes ist die Bundesrepublik Deutschland.

    Die entsprechenden Garantiebedingungen finden Sie hier:

    Hinweis: Ihre gesetzlichen Rechte bei Mängeln werden durch dieses Garantieversprechen nicht eingeschränkt und können von Ihnen unentgeltlich in Anspruch genommen werden. Etwaig bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte uns gegenüber bleiben von diesem Garantieversprechen also unberührt.

  • Designflooring

    Es besteht eine Herstellergarantie auf die von uns verkauften Designflooring-Bodenbeläge seitens des Garantiegebers DFI Designflooring International Ltd., Crab Apple Way, Vale Park, GB- Evesham, Worcestershire WR11 1GP, mit einer Dauer von 30 Jahren im Wohnbereich. Der räumliche Geltungsbereich des Garantieschutzes ist die Bundesrepublik Deutschland.

    Die entsprechenden Garantiebedingungen finden Sie hier:

    Garantiebedingungen Designflooring LVT

    Hinweis: Ihre gesetzlichen Rechte bei Mängeln werden durch dieses Garantieversprechen nicht eingeschränkt und können von Ihnen unentgeltlich in Anspruch genommen werden. Etwaig bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte uns gegenüber bleiben von diesem Garantieversprechen also unberührt.

  • HARO (Hamberger Flooring)

    Es besteht eine Herstellergarantie auf die von uns verkauften HARO-Bodenbeläge seitens des Garantiegebers Hamberger Flooring GmbH & Co. KG, Postfach 10 03 53, 83003 Rosenheim, mit unterschiedlicher Dauer je nach Produkttyp (siehe Garantiebedingungen). Der räumliche Geltungsbereich des Garantieschutzes ist die Bundesrepublik Deutschland.

    Die entsprechenden Garantiebedingungen finden Sie hier:

    Hinweis: Ihre gesetzlichen Rechte bei Mängeln werden durch dieses Garantieversprechen nicht eingeschränkt und können von Ihnen unentgeltlich in Anspruch genommen werden. Etwaig bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte uns gegenüber bleiben von diesem Garantieversprechen also unberührt.

  • Parador

    Es besteht eine Herstellergarantie auf alle Parador-Bodenbeläge seitens des Garantiegebers Parador GmbH, Millenkamp 7-8 , 48653 Coesfeld, mit unterschiedlicher Dauer je nach Produkttyp (siehe Garantiebedingungen). Der räumliche Geltungsbereich des Garantieschutzes ist die Bundesrepublik Deutschland.

    Die entsprechenden Garantiebedingungen finden Sie hier:

    Hinweis: Ihre gesetzlichen Rechte bei Mängeln werden durch dieses Garantieversprechen nicht eingeschränkt und können von Ihnen unentgeltlich in Anspruch genommen werden. Etwaig bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte uns gegenüber bleiben von diesem Garantieversprechen also unberührt.